Anordnungsmodell

Informationen zum neuen Abrechnungsmodell der Psychotherapie in der Schweiz

Was ist „neu“ am neuen Modell?

Der Bundesrat hat am 19. März 2021 entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Die Änderungen traten per 1. Juli 2022 in Kraft.
 

Bis zum 1.7.2022 war es Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Schweiz nur möglich ihre Leistungen über das sog. Delegationsmodell anzubieten. Das bedeutet, sie mussten sich, um klinisch tätig zu sein, bei einem Arzt/ einer Ärztin anstellen lassen um im Auftrag von diesem/ dieser Patientenbehandlungen „delegiert“ durchzuführen. Hierdurch war die Berufsausübung der Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen immer mit einer persönlichen und finanziellen Abhängigkeit von einem Arzt/ einer Ärztin verbunden. Die Anstellungskonditionen und Einkommensbeteiligungen waren hierbei sehr unterschiedlich und nicht immer fair, was eine Umfragestudie in BL und BS belegt.

Ab Juli 2022 können Psycholog*Innen nun über das sog. Anordnungsmodell mit der Grundversicherung der Krankenkassen direkt ihre Leistungen abrechnen. Es ist somit keine Anstellung mehr bei einem Arzt/ einer Ärztin nötig. Die Therapeuten/ Innen brauchen jedoch eine ärztliche Verordnung (sog. Anordnung) ab der ersten Sitzung um die Leistungen der Kasse in Rechnung stellen zu können. Eine Anordnung ist ein schriftliches Dokument/ Formular auf dem der/ die anordnende Arzt/ Ärztin bestätigt, dass er/ sie eine Behandlungsbedürftigkeit sieht, die eine psychologische Behandlung rechtfertigt. Die Anordnung gilt nicht unbegrenzt, kann jedoch verlängert werden. Für detaillierte Informationen zur Anordnung schauen Sie gerne unter Wir haben einen 3 Schritte-Plan erstellt, der Ihnen Schritt für Schritt den Weg zur Anordnung haben wir Ihnen unter „Konditionen“ die wichtigsten Informationen gesammelt.

 Seit dem 1.1.2023 gibt es das Delegationsmodell nicht mehr. Das bedeutet, dass Psychotherapeuten*Innen nur noch über das Anordnungsmodell oder bei Anstellung in einer Klinik/Tagesklinik oder ähnlicher Institution mit der Grundversicherung abrechnen können.

Anordnung als PDF mit Informationsschreiben als Download