Konditionen

Leistungen für Privatzahler 

und als Kassenleistung über Anordnung

Konditionen

Unsere Arbeit verrechnen wir nach getätigtem Zeitaufwand.
Vereinbarte Termine können ohne Kosten 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) wird die reservierte Zeit immer privat verrechnet (Ausfallhonorar). Sie erhalten in der ersten Sitzung genauere Informationen hierzu. 
 
Psychotherapie als Kassenleistung

Alle PsychologInnen der Praxis Schweizergasse verfügen über die Bewilligung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch das sogenannte „Anordnungsmodell„. Damit können Ihre Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden und Sie zahlen nur den mit Ihrer Kasse vereinbarten Anteil/ Selbstbehalt. Für genaue Fragen zum aktuell geltenden Tarif und den genauen Details Ihres Versicherungsvertrags erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Wie bekomme ich Therapie über das Anordnungsmodell?
Das geht ganz einfach in drei Schritten.
 
Schritt 1: Fragen Sie vor dem ersten Therapie- Termin bei einem Arzt/ einer Ärztin nach einer „Anordnung für Psychotherapie„. Das ist eine ärztliche Überweisung speziell für Psychotherapie. Den Arzt/ die Ärztin können Sie dabei frei wählen. Wir empfehlen, dass Sie zu Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin oder Ihrem Psychiater/ Ihrer Psychiaterin gehen. Aber es kann jeder ärztliche Kollege/ jede ärztliche Kollegin „mit anerkanntem Weiterbildungstitel in Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie und
Psychotherapie oder mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und
psychosoziale Medizin“ sein. Falls Sie im Hausarztmodell sind, müssen Sie die Anordnung beim Hausarzt anfragen
 
Schritt 2: Ihr Arzt/ Ihre Ärztin sagt Ihnen, was er/ sie für die Anordnung an Informationen/ Untersuchungsdaten braucht. Lassen Sie sich nach Einholen der nötigen Infos durch den Arzt/ die Ärztin die Anordnung ausfüllen und unterschreiben
 
Schritt 3: Schicken Sie uns die Anordnung vor dem ersten Termin per Post oder Mail zu oder vereinbaren Sie einen ersten Termin bei uns und bringen Sie diese in Papierform zum ersten Termin bei uns mit.
 
Wie geht es dann weiter?
Die erste Anordnung gilt für 15 Therapiesitzungen. Wenn wir mehr Zeit benötigen, können wir bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin eine zweite Anordnung anfragen (erneut 15 Therapiesitzungen). Nach 30 Therapiesitzungen müssen wir eine/n Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie hinzuziehen und gemeinsam einen Antrag zur Fortsetzung der psychologische Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wenn Sie noch keinen Psychiater/ keine Psychiaterin haben, vermitteln wir Sie hier gerne weiter. 

Woher bekomme ich die Anordnung?
Sie können diese hier unten downloaden und an Ihren Arzt/ Ärztin weiterleiten: 

Anordnung als PDF mit Informationsschreiben als Download

Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Es wird kein Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen. 

Unser Stundenhonorar orientiert sich an den durchschnittlichen Ansätzen von psychologischen PsychotherapeutInnen mit Fachtitelabschluss in Basel Stadt. Aktuell beträgt dieses für Einzeltherapie 180 CHF pro 60 Minuten. Der Stundenansatz für eine paartherapeutische oder supervisorische Sitzung beträgt 188 CHF bis 230 CHF pro Sitzung, wobei eine Sitzung 60 bis 90 Minuten dauert. Für Informationen zu den genauen Konditionen und Taktungen nehmen Sie bitte mit dem jeweiligen Behandler/ der jeweiligen Behandlerin bei uns Kontakt auf. 

Weitere Möglichkeiten

Behandlung über Zusatzversicherung

Inwiefern Ihre Zusatzversicherung einen finanziellen Beitrag an die psychologische Psychotherapie leistet, ist individuell unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrem jeweiligen Zusatzversicherer. Bitte klären Sie die Konditionen vor Start der Behandlung bei uns durch Rücksprache mit dem Zusatzversicherer ab. Wenn Sie hierfür Dokumente von uns benötigen z.B. Zulassungskopien etc. unterstützen wir Sie gerne. 

Behandlung über Unfallversicherung

  • Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bitte fragen Sie vor Antritt der Behandlung bei Ihrem Kostenträger nach, ob dieser die Behandlung bei uns bezahlt und zu welchen Konditionen. Oft ist ein Antrag an den Kostenträger hierfür nötig. Wenn Sie hierfür Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns. 
Behandlung über Opferhilfe
  • Bei erlebtem psychischem oder körperlichem Missbrauch kann die Opferhilfe als Kostenträger eingebunden werden. Hierzu muss bei ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Bitte nehmen Sie vor der Behandlungsaufnahme mit Ihrer für Sie zuständigen Stelle Kontakt auf und informieren Sie sich über die Konditionen und Möglichkeiten der Unterstützung. Bei der Beantragung können wir gern helfen.  
Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten oder genaueren Fragen zu unseren Angeboten mit dem gewünschten Behandler/ der gewünschten Behandlerin bei uns Kontakt auf und informieren Sie sich über unsere genauen Angebote.